Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das Landesgesetz bestätigt, welches bestimmte Formen des Bettelns unter Strafe stellt und kommunale Aufsichtsorgane (=Stadtwache) mit der Überwachung betraut. Die Bettellobby OÖ hat dazu Stellung genommen. Wir Stadtwache-KritikerInnen können sich dieser Stellungnahme nur anschließen: Die Unterscheidung zwischen den unterschiedlichen Formen des Bettelns erweist sich in der Praxis als äußerst schwierig, zumal die Stadtwache-MitarbeiterInnen immer wieder Zurufe (=Aufforderungen) aus der Politik erhalten, BettlerInnen zu signalisieren sie seien in Linz per se unerwünscht.