Nun haben sich die Grünen OÖ doch noch durchgerungen eine Verfassungsklage der Landes-SPÖ zur Novelle des Oö. Polizeistrafgesetzes (Bettelverbot) zu unterstützen. Die BürgerInneninitiative „Linz braucht keine Stadtwache“ begrüßt diesen Entschluss. Hätte es im oö. Landtag keine Zustimmung für die Verfassungsklage gegeben, hätte die BürgerInneninitiative mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisation – wie angekündigt (Stadtwache betreibt Kampf gegen die Armen!) – Beschwerde eingebracht.
Das sogenannte „Bettelverbotsgesetz“ in Oberösterreich sieht unter anderem auch vor, dass Gemeinden – wie bei der Parkraumbewirtschaftung (!) – Aufsichtsorgane bestellen können, welche dann dafür sorgen, dass die Gemeinden „bettelfrei“ bleiben. Das auf die Linzer Stadtwache diesbezüglich zugeschnittene Gesetz gibt den Aufsichtsorganen weitreichende Kompetenzen, wie etwa wegweisen, strafen oder festnehmen. Diese und andere äußerst problematische Bestimmungen des Gesetzes müssen nun vom Verfassungsgerichtshof geprüft werden. Auch in anderen Bundesländern (Salzburg, Steiermark, Wien) sind ähnliche Landesgesetze beim Verfassungsgerichtshof anhängig.
Wir hoffen, dass damit ein menschen- und verfassungsrechtlich bedenkliches Vorhaben juristisch zum Fall gebracht wird. Die Ausweitung der Befugnisse der Linzer Stadtwache könnte jedoch auch leicht durch eine politische Entscheidung im Linzer Gemeinderat verhindert werden: Wir fordern die Linzer SPÖ auf, einer Regelung zuzustimmen, die eine Überwachung des Bettelverbots durch die Stadtwache ausdrücklich untersagt.
Eine Kompetenzausweitung der Stadtwache durch das Bettelverbotsgesetz ist gefährlich und darf auf keinen Fall kommen!