„Sicherheitsratgeber 2012“: Das Geschäft mit der Angst

„Hundstrümmerl-Force“-Stadtrat Wimmer (FP) hat nachgezogen und nun auch einen Ratgeber herausgebracht. Die Stadt Linz finanziert ihm eine 96-seitige Broschüre in 5000-facher Auflage, die in vielen städtischen Einrichtungen gratis aufliegt. Laut Eigenangabe geben im sog. Sicherheitsratgeber 2012 Polizei, Feuerwehr und Verkehrskuratorium wertvolle Tipps, wie man sich vor vermeintlichen und wirklichen Unsicherheiten schützen kann. Eine erste Begutachtung durch Thomas Diesenreiter hat folgendes ergeben:

Da steht viel harmloses drin (Brandschutztipps), viel doofes (“Das Internet ist grundsätzlich nicht gefährlich!”), viel sexistisches (Frauen sollen in der Nacht nur mit dem Auto heimfahren), ein bisserl was über die Stadtwache (“… geben Touristen Auskunft, wie sie auf den Pöstlingberg kommen”… – wow!) und im ganzen ist sie zugepflastert mit Werbung. Da geht natürlich vieles Hand in Hand – es wird Angst geschürt – “Trauen sie keinem Fremden!” und passend auf der anderen Seite Werbung für Sicherheitsschlösser gemacht.

Die Grenzen zwischen einer „Law-and-Order-Politik“ und einer florierenden Sicherheitsindustrie verschwimmen wieder einmal und es stellt sich eine beiderseitige Win-Win-Situation beim Schüren von Ängsten und Unsicherheiten ein. In Wimmers „Sicherheitsbroschüre“ wird vom redaktionellen Teil fast nicht unterscheidbar für eine Sicherheitsfirma Werbung gemacht. Thomas Diesenreiter hat daher eine Anzeige gegen den Herausgeber eingebracht. Hier mehr dazu

Viel hilfreicher und sinnvoller für die Menschen in dieser Stadt ist da wohl dann doch unser Ratgeber zur Stadtwache!

BürgerInneninitiative gibt neue Stadtwache-Fibel heraus

Eine überarbeitete, neu gestaltete Ratgeberbroschüre zur Stadtwache hat die BürgerInneninitiative „Linz braucht keine Stadtwache“ herausgegeben. Die „Stadtwache-Fibel“ soll über die Kompetenzen der Stadtwache informieren und die BürgerInnen über die konkreten Rechte des Aufsichtsorgans aufklären. Mehrere tausend Stück werden in den nächsten Wochen an den unterschiedlichsten Orten verteilt bzw. an etwa hundert Linzer Vereine im Sozial- und Kulturbereich verschickt. Mit der Fibel will die Initiative auch wieder auf die von ihr betriebenen Meldestelle aufmerksam machen.

„Ziel ist es, die negativen Folgen einer rechten Law-and-Order-Politik für Linz so klein wie möglich zu halten.“ meint Michael Schmida, ein Sprecher der Initiative. „Je mehr die Menschen in dieser Stadt über die Befugnisse der Stadtwache Bescheid wissen, um so geringer ist die Gefahr, dass es zu Kompetenzübertretungen kommt. Letztendlich sollte die Stadtwache aber so schnell wie möglich aufgelöst werden. Sie zeige nur, wie problematisch die Lösungsansätze der derzeitigen Stadtpolitik sind. Statt sozial- und bildungspolitisch die Stadt weiter voranzubringen, wird auf Probleme mit einer einseitigen und teuren Sicherheitspolitik geantwortet.“ meint Schmida weiters.

Strikt abgelehnt wird von der BürgerInneninitiative die Ankündigung der FPÖ-Fraktion bei der nächsten Gemeinderatssitzung einen Antrag auf ein generelles Bettelverbot an bestimmten Orten in Linz einzubringen. Sollte dieser Antrag eine Mehrheit im Gemeinderat finden, werden sich die Stadtwache-GegnerInnen mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammenschließen und diesen Beschluss mit alle Kraft bekämpfen“, so Schmida. Vor fast genau einem Jahr rief ein breites Bündnis von mehr als 50 Vereinen und Organisationen zum ersten „Linzer Massenbetteln“ gegen das damalige im Landtag beschlossene Bettelverbotsgesetz auf. „Sollte nun der Linzer Gemeinderat eine Verschärfung beschließen, werden wir wieder auf die Straße gehen“, so Schmida abschließend.

Die Stadtwache-Fibel als pdf zum Download (ca. 2,1 MB)
Bestellungen der Druckversion der neuen Stadtwache-Fibel nehmen wir gerne per Email bzw. über das Kontaktformular entgegen.

Stadtwache-Fibel

Ein kleiner Ratgeber im Umgang mit dem Linzer Ordnungsdienst.

Eine überarbeitete, neu gestaltete Ratgeberbroschüre zur Stadtwache hat die BürgerInneninitiative „Linz braucht keine Stadtwache“ herausgegeben. Die „Stadtwache-Fibel“ soll über die Kompetenzen der Stadtwache informieren und die BürgerInnen über die konkreten Rechte des Aufsichtsorgans aufklären. Mehrere tausend Stück wurden gedruckt und an den unterschiedlichsten Orten verteilt bzw. an etwa hundert Linzer Vereine im Sozial- und Kulturbereich verschickt. Mit der Fibel will die Initiative auch wieder auf die von ihr betriebenen Meldestelle aufmerksam machen.

„Ziel ist es, die negativen Folgen einer rechten Law-and-Order-Politik für Linz so klein wie möglich zu halten.“ meint Michael Schmida, ein Sprecher der Initiative. „Je mehr die Menschen in dieser Stadt über die Befugnisse der Stadtwache Bescheid wissen, um so geringer ist die Gefahr, dass es zu Kompetenzübertretungen kommt. Letztendlich sollte die Stadtwache aber so schnell wie möglich aufgelöst werden. Sie zeige nur, wie problematisch die Lösungsansätze der derzeitigen Stadtpolitik sind. Statt sozial- und bildungspolitisch die Stadt weiter voranzubringen, wird auf Probleme mit einer einseitigen und teuren Sicherheitspolitik geantwortet.“ meint Schmida weiters.

Inhalt:
RATGEBER

  • Was ist die Stadtwache eigentlich ?
  • Welche Aufgaben hat die Stadtwache ?
  • Darf mich die Stadtwache anhalten ?
  • Muss ich der Stadtwache meinen Ausweis zeigen ?
  • Darf mich die Stadtwache fotografieren ?

INFORMATION

  • Die Stadtwache und die Strafverfolgung
  • Die Stadtwache und der Jugendschutz

BETTELVERBOT

  • Die Stadtwache und das Bettelverbot

Die Stadtwache-Fibel als pdf zum Download (ca. 2,1 MB)
Bestellungen der Druckversion der neuen Stadtwache-Fibel nehmen wir gerne per Email bzw. über das Kontaktformular entgegen.

Bettelverbot: Was die Stadtwache darf und was nicht

Das Bettelverbot und die Stadtwache

Die Kompetenzen der Stadtwache gehen eigentlich nicht über jene „normaler“ BürgerInnen hinaus. Sie dürfen ermahnen, anzeigen und bei einer Straftat ertappte Personen festhalten. Das Bettelverbot schafft aber eine neue Situation. Seit Juli 2011 ist „organisiertes“ und „aufdringliches“ Betteln in OÖ verboten. Die Stadtwache exekutiert dieses Gesetz. Für diesen einen Aufgabenbereich erweitern sich die Befugnisse des Ordnungsdienstes gravierend.

Grundsätzlich darf die Stadtwache in Fällen von „organisierter“ oder „aufdringlicher“ Bettelei nach dem OÖ. Polizeistrafgesetz:

  • Anhalten zur Feststellung der Identität einer Person
  • Ermahnungen aussprechen
  • Geld und Gegenstände beschlagnahmen
  • Festnehmen

Diese auf den ersten Blick umfassenden Befugnisse dürfen von den MitarbeiterInnen der Stadtwache jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen angewendet werden:

Ermahnungen können nur ausgesprochen werden, wenn eine geringfügige Verwaltungsübertretung bereits begangen wurde und die Ermahnung erforderlich ist, um den Beschuldigten von weiteren strafbaren Handlungen gleicher Art abzuhalten.

Beschlagnahme ist nur bei „Gefahr im Verzug“ und nur bei Gegenständen zulässig, für die gesetzlich der „Verfall“ als Strafe vorgesehen ist, also Geld und Gegenstände, die durch unerlaubte Bettelei erworben wurden. „Gefahr im Verzug“ ist nur dann gegeben, wenn für den Fall der Nichtbeschlagnahme die Fortsetzung der strafbaren Handlung wahrscheinlich ist. Oder wenn verhindert werden soll, dass Gegenstände, für die der Verfall als Strafe vorgesehen ist, dem Zugriff der Behörde entzogen werden sollen. Wenn überhaupt dürfen also nur das erbettelte Geld oder erbettelte Gegenstände beschlagnahmt werden. Über die beschlagnahmten Gegenstände ist dem Betroffenen sofort eine Bescheinigung auszustellen.

Eine Festnahme durch die Stadtwache ist nur dann zulässig, wenn

  • die Polizei nicht rasch genug einschreiten kann
  • jemand auf frischer Tat ertappt wird und unbekannt ist, sich nicht ausweist und seine Identität auch sonst nicht sofort feststellbar ist
  • wenn der Verdacht besteht, dass sich die Person der Strafverfolgung zu entziehen sucht oder trotz Abmahnung einfach mit der strafbaren Handlung weitermacht

Wer sich also ausweisen kann oder nach Abmahnung das „aufdringliche Betteln“ einstellt, kann nicht festgenommen werden.

Organstrafverfügungen darf die Stadtwache nicht ausstellen, da diese im Wirkungsbereich einer Bundespolizeidirektion (wie in Linz der Fall) nur von dieser selbst verhängt werden dürfen.

Ein Einschreiten im Rahmen des Bettelverbots bringt aber auch Pflichten mit sich:

  • Bedienstete des Ordnungsdienstes müssen Dienstabzeichen und Dienstausweis mit sich führen und auf Verlangen vorweisen. Ein Register mit Name, Dienstnummer, Dienstantrittsdatum und Befugnissen liegt beim Magistrat auf und ist für alle BürgerInnen einsehbar.

Darüber hinaus werden die MitarbeiterInnen der Stadtwache bei der Durchsetzung des Bettelverbots zu BeamtInnen im Sinne des Strafgesetzbuches. So gilt eine Körperverletzung an ihnen automatisch als „schwere Körperverletzung“. Sie unterliegen aber auch der Amtsverschwiegenheit und können wegen Amtsmissbrauch oder Geschenkannahme belangt werden. Außerdem sind sie verpflichtet das OÖ Antidiskriminierungsgesetz einzuhalten. Jedes diskriminierende Verhalten bezüglich ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Orientierung wie z.B. abfällige Bemerkungen, Beschimpfungen, Gesten usw. sind von Seiten des Ordnungsdienstes zu unterlassen. Ansonsten kann gerichtlich auf Schadenersatz geklagt werden.

All diese Rechte und Pflichten gelten aber ausschließlich bei einem Einschreiten nach dem Bettelverbot, bei allen anderen Aufgaben haben die Bediensteten der Stadtwache nicht mehr Kompetenzen als „normale“ BürgerInnen auch.

Dieser Text wurde von Giro und Christopher Frank geschrieben.

Stadtwache gegen BettlerInnen?

Ein Blog-Eintrag von Giro übernommen aus dem sehr empfehlenswerten KUPF-Blog:

Derzeit wird im Linzer Gemeinderat heftig über den Zuständigkeitsbereich des Ordnungsdienstes gestritten. Anlass ist das vom Landtag beschlossene Bettelverbot. Es stellt den Gemeinden frei, eigene Sicherheitsorgane mit der Exekution des Gesetzes zu betrauen. Die Formulierung läßt aber offenbar zwei Rechtsauffassungen zu.

FPÖ, ÖVP, Bezirksverwaltungsamt und die städtischen JuristInnen vertreten die Meinung, dass die Stadt, da sie das Gesetz kontrollieren muss und weil sie über Institutionen wie den Ordnungsdienst verfügt, diese als besondere Aufsichtsorgane bestellen muss. SPÖ und Grüne wiederum meinen, dass die Stadt das Gesetz zwar kontrollieren muss, aber nicht zwangsläufig durch den Ordnungsdienst.

Bezirksverwaltungsdirektorin Dr. Steininger wird in der Zeitung „Österreich“ vom 10. Juni mit der Aussage zitiert, wonach sie dem Ordnungsdienst die Ermächtigung zur Kontrolle erteilen werde. Eine Weisung von Sicherheitsstadtrat Wimmer hat es bislang nicht gegeben. Ein von den Grünen eingebrachter Antrag, der die Exekution des Verbots durch den Ordnungsdienst ausdrücklich untersagt, wurde von der SPÖ nicht unterstützt – aus juristischen Gründen, wie sie sagt. Bald soll es Gespräche zwischen Stadt und Land über die Intention des Gesetzes geben. Soweit der aktuelle Stand.

Der Konflikt war anscheinend vorprogrammiert. Das Bettelverbot wurde von vielen als schlampig und unklar kritisiert, was sich nun zu bestätigen scheint. Das Gesetz erlaubt Einzelnen das Betteln ausdrücklich, verboten ist organisiertes und aggressives Betteln. Somit richtet es sich ganz klar gegen ausländische BettlerInnen. Aus SPÖ-Kreisen hört man, dass der Ordnungsdienst sowieso nicht in der Lage sein wird, den Nachweis für organisiertes Betteln zu bringen und die Betrauung desselben somit wirkungslos bleibt. Deshalb wird es wohl keine Weisung des Bürgermeisters geben.

Hintergrund des für viele KritikerInnen unverständlichen Verhaltens der Sozialdemokratie ist ein strategisches Dilemma, das sich durch viele Bereiche roter Politik zieht. Die Funktionärsschicht ist durchwegs gegen das Bettelverbot, so wie sie eigentlich auch gegen die Stadtwache ist. Ihre potentiellen WählerInnen hingegen befürworten beides mehrheitlich. Deshalb sind beide Themen äußerst unangenehm und ein direktes Vorgehen für die Partei nicht günstig.

Am 4. Juli tritt das Gesetz in Kraft und sollte es die Stadtwache exekutieren, werden ihr wohl viele Menschen dabei auf die Finger schauen. Spannend wird jedenfalls die Verfassungsklage von SPÖ und Grünen auf Landesebene, an der gerade gebastelt wird.