Bettelverbot: Was die Stadtwache darf und was nicht

Das Bettelverbot und die Stadtwache

Die Kompetenzen der Stadtwache gehen eigentlich nicht über jene „normaler“ BürgerInnen hinaus. Sie dürfen ermahnen, anzeigen und bei einer Straftat ertappte Personen festhalten. Das Bettelverbot schafft aber eine neue Situation. Seit Juli 2011 ist „organisiertes“ und „aufdringliches“ Betteln in OÖ verboten. Die Stadtwache exekutiert dieses Gesetz. Für diesen einen Aufgabenbereich erweitern sich die Befugnisse des Ordnungsdienstes gravierend.

Grundsätzlich darf die Stadtwache in Fällen von „organisierter“ oder „aufdringlicher“ Bettelei nach dem OÖ. Polizeistrafgesetz:

  • Anhalten zur Feststellung der Identität einer Person
  • Ermahnungen aussprechen
  • Geld und Gegenstände beschlagnahmen
  • Festnehmen

Diese auf den ersten Blick umfassenden Befugnisse dürfen von den MitarbeiterInnen der Stadtwache jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen angewendet werden:

Ermahnungen können nur ausgesprochen werden, wenn eine geringfügige Verwaltungsübertretung bereits begangen wurde und die Ermahnung erforderlich ist, um den Beschuldigten von weiteren strafbaren Handlungen gleicher Art abzuhalten.

Beschlagnahme ist nur bei „Gefahr im Verzug“ und nur bei Gegenständen zulässig, für die gesetzlich der „Verfall“ als Strafe vorgesehen ist, also Geld und Gegenstände, die durch unerlaubte Bettelei erworben wurden. „Gefahr im Verzug“ ist nur dann gegeben, wenn für den Fall der Nichtbeschlagnahme die Fortsetzung der strafbaren Handlung wahrscheinlich ist. Oder wenn verhindert werden soll, dass Gegenstände, für die der Verfall als Strafe vorgesehen ist, dem Zugriff der Behörde entzogen werden sollen. Wenn überhaupt dürfen also nur das erbettelte Geld oder erbettelte Gegenstände beschlagnahmt werden. Über die beschlagnahmten Gegenstände ist dem Betroffenen sofort eine Bescheinigung auszustellen.

Eine Festnahme durch die Stadtwache ist nur dann zulässig, wenn

  • die Polizei nicht rasch genug einschreiten kann
  • jemand auf frischer Tat ertappt wird und unbekannt ist, sich nicht ausweist und seine Identität auch sonst nicht sofort feststellbar ist
  • wenn der Verdacht besteht, dass sich die Person der Strafverfolgung zu entziehen sucht oder trotz Abmahnung einfach mit der strafbaren Handlung weitermacht

Wer sich also ausweisen kann oder nach Abmahnung das „aufdringliche Betteln“ einstellt, kann nicht festgenommen werden.

Organstrafverfügungen darf die Stadtwache nicht ausstellen, da diese im Wirkungsbereich einer Bundespolizeidirektion (wie in Linz der Fall) nur von dieser selbst verhängt werden dürfen.

Ein Einschreiten im Rahmen des Bettelverbots bringt aber auch Pflichten mit sich:

  • Bedienstete des Ordnungsdienstes müssen Dienstabzeichen und Dienstausweis mit sich führen und auf Verlangen vorweisen. Ein Register mit Name, Dienstnummer, Dienstantrittsdatum und Befugnissen liegt beim Magistrat auf und ist für alle BürgerInnen einsehbar.

Darüber hinaus werden die MitarbeiterInnen der Stadtwache bei der Durchsetzung des Bettelverbots zu BeamtInnen im Sinne des Strafgesetzbuches. So gilt eine Körperverletzung an ihnen automatisch als „schwere Körperverletzung“. Sie unterliegen aber auch der Amtsverschwiegenheit und können wegen Amtsmissbrauch oder Geschenkannahme belangt werden. Außerdem sind sie verpflichtet das OÖ Antidiskriminierungsgesetz einzuhalten. Jedes diskriminierende Verhalten bezüglich ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Orientierung wie z.B. abfällige Bemerkungen, Beschimpfungen, Gesten usw. sind von Seiten des Ordnungsdienstes zu unterlassen. Ansonsten kann gerichtlich auf Schadenersatz geklagt werden.

All diese Rechte und Pflichten gelten aber ausschließlich bei einem Einschreiten nach dem Bettelverbot, bei allen anderen Aufgaben haben die Bediensteten der Stadtwache nicht mehr Kompetenzen als „normale“ BürgerInnen auch.

Dieser Text wurde von Giro und Christopher Frank geschrieben.

Denn Recht muss Recht sein!

Wo ist die Stadtwache, wenn man sie braucht?

Wieder einmal erreichte mich eine E-Mail eines besorgten Bürgers, diesmal hatte Johann L.* von einem tragischen Zwischenfall zu berichten:

Betreff: Anpöbler (angesoffene Sandler)

Ich wartete ca.15m.entfernt von diesen Gesindel auf meine Frau. Plözlich schreit mich einer an, tituliert mich als Volltrottel und verweist mich vom Park. Ich wollte meine  Gesundheit nicht riskieren und verlies den Park. Ich hoffe, daß in Zukunft dort Ordnung gemacht wird, denn zum Spazierengehen auf der Landstrasse ist mir diese Einrichtung zu teuer.
Eurer Steuerzahler.

Da ich auf das erste Mail nicht umgehend reagiert habe, flatterte ein paar Tage später eine freundliche Erinnerung herein:

Betreff: Sandler (angesoffen) mit Hund

Ich habe daraufhin ein E-Mail gschrieben und meine pers. Daten angegeben. Meine Frage ist, werden die Beschwerden überhaupt gelesen,oder wollen sie uns verarschen,denn ich  habe bis jetzt keine Antwort erhalten.

Nun aber flugs eine Antwort verfasst!

Betreff: Re: Sandler (angesoffen) mit Hund

Sehr geehrter Herr L.,

danke für ihre Meldung! Da es uns leider aufgrund ihrer Personenbeschreibung („angesoffene Sandler“) nicht möglich war, die richtige Person aufzufinden, möchten wir Sie bitten uns eine Liste der Namen aller in Linz lebenden „angesoffenen Sandler“ zu schicken. Wir werden unser Personal dann sofort ausschicken um alle ihnen ungenehme Personen zu verhaften und hoffentlich bis ans Ende der Tage in unsere Kerker in der ehemaligen Touristen-Information in Urfahr zu verbannen. Wenn es Ihnen genehm ist, könnten wir diese dann tageweise an unserem Pranger anbinden um ihnen so eine Möglichkeit zur persönlichen Rache zu geben.

Da der Rechtsstaat uns aber ein großes Anliegen ist, denn Recht muss Recht sein, müssen wir auch die andere Seite prüfen. Könnten Sie bitte in sich gehen und sich überlegen, warum diese „angesoffenen Sandler“ Sie als „Volltrottel“ tituliert haben könnten? Jeder Hinweis zählt!

Danke,
ihre Stadtwache

Freudig auf eine reflektierte Antwort wartend, werde ich ein paar Tage später von einem eher harschen E-Mail überrascht:

Betreff: Re: Re: Sandler (angesoffen) mit Hund

Wie ich mir gedacht habe, doch eine Verarschung der Steuerzahler, denn diesen Stehsatz können sie sich irgendwo hinschieben.

Zu ihrer Information: Diese Sandler sind jeden Tag am Hessenplatz anzutreffen,nur traut sich keiner hin. Eine Frechheit ist es, mir bei dieser Angelegenheit die Schuld zuzuschieben. Abschliessend überlege ich eine Beschwerde beim Stadtrat Wimmer mit dieser Antwort.

Husa, eine Beschwerde bei Stadtrat Deltef Wimmer? Wo ich mir doch solche Mühe gebe? Dann müssen wir wohl unseren Service noch verbessern!

Betreff: Re: Re: Re: Sandler (angesoffen) mit Hund

Sehr geehrter Herr L.,

es liegt uns fern, Ihnen irgendeine Schuld zuzuschieben! Wir wissen, dass Sie genau so wie wir das gesellschaftliche Problem obdachloser Menschen erkannt haben und dieses im Sinne einer solidarischen Gesellschaft lösen möchten. Die beste Möglichkeit kurzfristig den „Sandlern“ in Linz zu helfen – natürlich neben der Revolution gegen das kapitalistische System, an der Sie sicher begeistert teilnehmen werden – ist, den Verein Arge für Obdachlose zu unterstützen: http://www.arge-obdachlose.at/

Wir haben uns die Freiheit genommen in Zusammenarbeit mit dem Meldeamt eine Spende in Höhe von 100 € für den Verein von Ihrem Bankkonto abzubuchen. Danke für ihre Unterstützung!

Bitte halten Sie weiter so wachsam Ausschau nach sozialen Ungerechtigkeiten, wir freuen uns über jede/n engagierte/n BürgerIn wie Sie!

Mit besten Grüßen,
Stadtwache Linz

Frohen Mutes freue ich mich, die tägliche gute Tat vollbracht zu haben. Und kurz darauf leuchtet die Inbox schon wieder auf:

Betreff: Re: Re: Re: Re: Sandler (angesoffen) mit Hund

Lassen sie ja mein Konto in Ruhe, dieses Schreiben ist eine einzige Frechheit.

Da ich offensichtlich verkannt werde und dadurch die Sinnlosigkeit(wenn man sich beschwert) für den österreichischen Steuerzahler eingesehen habe, bitte ich von weiteren Schreiben Abstand zu nehmen.

Oha, eine unvorhergesehene Wendung. Wer nicht damit leben kann, dass ihm gutes getan wird, der hat es auch nicht verdient:

Betreff: Re: Re: Re: Re: Re: Sandler (angesoffen) mit Hund

Sehr geehrter Herr L.,

es tut uns aufrichtig leid Sie verkannt zu haben. Im Namen der österreichischen SteuerzahlerInnen schlagen wir Ihnen vor, in Zukunft von weiteren Schreiben an uns und alle anderen Behörden Abstand zu nehmen. Auch würden wir Sie bitten, keine Leserbriefe zu schreiben, erstens nicht über diese Konversation und zweitens schon gar nicht an die Krone oder die Oberösterreichischen Nachrichten.

Mit den höflichsten Grüßen,
Stadtwache Linz

Ich bin gespannt und abonniere schon mal Krone und OÖN in freudiger Erwartung scharfer Leserbriefe.

— Karl Klar (http://www.karlklar.at)

*: Name der Redaktion bekannt.

Stadtwache gegen BettlerInnen?

Ein Blog-Eintrag von Giro übernommen aus dem sehr empfehlenswerten KUPF-Blog:

Derzeit wird im Linzer Gemeinderat heftig über den Zuständigkeitsbereich des Ordnungsdienstes gestritten. Anlass ist das vom Landtag beschlossene Bettelverbot. Es stellt den Gemeinden frei, eigene Sicherheitsorgane mit der Exekution des Gesetzes zu betrauen. Die Formulierung läßt aber offenbar zwei Rechtsauffassungen zu.

FPÖ, ÖVP, Bezirksverwaltungsamt und die städtischen JuristInnen vertreten die Meinung, dass die Stadt, da sie das Gesetz kontrollieren muss und weil sie über Institutionen wie den Ordnungsdienst verfügt, diese als besondere Aufsichtsorgane bestellen muss. SPÖ und Grüne wiederum meinen, dass die Stadt das Gesetz zwar kontrollieren muss, aber nicht zwangsläufig durch den Ordnungsdienst.

Bezirksverwaltungsdirektorin Dr. Steininger wird in der Zeitung „Österreich“ vom 10. Juni mit der Aussage zitiert, wonach sie dem Ordnungsdienst die Ermächtigung zur Kontrolle erteilen werde. Eine Weisung von Sicherheitsstadtrat Wimmer hat es bislang nicht gegeben. Ein von den Grünen eingebrachter Antrag, der die Exekution des Verbots durch den Ordnungsdienst ausdrücklich untersagt, wurde von der SPÖ nicht unterstützt – aus juristischen Gründen, wie sie sagt. Bald soll es Gespräche zwischen Stadt und Land über die Intention des Gesetzes geben. Soweit der aktuelle Stand.

Der Konflikt war anscheinend vorprogrammiert. Das Bettelverbot wurde von vielen als schlampig und unklar kritisiert, was sich nun zu bestätigen scheint. Das Gesetz erlaubt Einzelnen das Betteln ausdrücklich, verboten ist organisiertes und aggressives Betteln. Somit richtet es sich ganz klar gegen ausländische BettlerInnen. Aus SPÖ-Kreisen hört man, dass der Ordnungsdienst sowieso nicht in der Lage sein wird, den Nachweis für organisiertes Betteln zu bringen und die Betrauung desselben somit wirkungslos bleibt. Deshalb wird es wohl keine Weisung des Bürgermeisters geben.

Hintergrund des für viele KritikerInnen unverständlichen Verhaltens der Sozialdemokratie ist ein strategisches Dilemma, das sich durch viele Bereiche roter Politik zieht. Die Funktionärsschicht ist durchwegs gegen das Bettelverbot, so wie sie eigentlich auch gegen die Stadtwache ist. Ihre potentiellen WählerInnen hingegen befürworten beides mehrheitlich. Deshalb sind beide Themen äußerst unangenehm und ein direktes Vorgehen für die Partei nicht günstig.

Am 4. Juli tritt das Gesetz in Kraft und sollte es die Stadtwache exekutieren, werden ihr wohl viele Menschen dabei auf die Finger schauen. Spannend wird jedenfalls die Verfassungsklage von SPÖ und Grünen auf Landesebene, an der gerade gebastelt wird.

Billige Stimmungsmache der Rechtsparteien

Aussendung der Bettellobby OÖ. zum ab 5.7.2011 wirksamen „Bettelverbot“ und zur Propaganda einer angeblich christlichen Partei mit dem Namen ÖVP.

Morgen tritt das von zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen kritisierte Bettelverbot in Kraft. Die Argumente dagegen sind vielfältig und liegen alle auf dem Tisch. Sie reichen von grundsätzlichen sozialpolitischen Überlegungen bis hin zu verfassungsrechtlichen Bedenken.
Heute veranstaltete die ÖVP eine Pressekonferenz mit dem bezeichnenden Titel „Die Stadtwache im Kampf gegen Bettlerbanden in Linz – Neues Oö. Polizeistrafgesetz ab 5. Juli in Kraft“.

Die Gesetzesänderung verbietet künftig organisiertes und aggressives Betteln. Nach dem Willen von ÖVP und FPÖ soll der Ordnungsdienst der Stadt Linz dieses Verbot künftig exekutieren. In einer Diskussion der OÖN und der Grünen am 3. März nahm Polizeidirektor Walter Widholm klar dazu Stellung. Der oberste Linzer Polizist – der das Gesetz für unnötig hält – verwies in der Diskussion darauf, dass es schon für erfahrene Polizeibeamte kaum möglich ist, den Nachweis einer Bettlerorganisation zu erbringen. Völlig undenkbar erschien ihm, dass eine Truppe wie der Ordnungsdienst auch nur einen solchen Nachweis ermitteln könnte. Widholm damals: „Wir sind skeptisch und besorgt. Es ist vorgesehen, dass die Mitarbeiter auch ein Festhalterecht bekommen. Da wird in das Grundrecht der persönlichen Freiheit eingegriffen.“ (OÖN, 4. 3.2011)

Wir als BettelLobby OÖ teilen diese Ansicht und befürchten, dass die Betrauung des Ordnungsdienstes zu willkürlichen Wegweisungen und Schikanen führen könnte. Gerade in letzter Zeit wurden mehrere mutmaßliche Verfehlungen von Ordnungsdienstbeamten gemeldet. Die kurze und oberflächliche Ausbildung der Beamten qualifiziert sie keinesfalls für den sensiblen Umgang mit einer derart komplizierten Materie. Die Tonalität der VP-Pressekonferenz zeigt deutlich, dass es den Rechtsparteien in erster Linie um billige Stimmungsmache gegen sichtbare Armut geht. Der künstlich erzeugte und bisher nicht belegte „Mythos Bettelmafia“ muss auch diesmal für die Gewinnung von politischem Kleingeld herhalten. Und all das auf dem Rücken der Schwächsten.

Beschwerde über aggressive OrdnungsdienstmitarbeiterInnen

Der Meldestelle wurde ein Vorfall zugespielt, der eindrucksvoll die Folgen einer einseitigen Law-and-Order-Politik unter Beweis stellt. Schlecht ausgebildete, mit wenig Konfliktlösungskompetenz ausgestattete Uniformierte werden auf die Bevölkerung losgelassen und reagieren dementsprechend. Sichtlich gereizt und mit bestimmten Situationen überfordert ansonsten gelangweilt und unterfordert, produziert dieser Job solche „Auszucker“. Nur nebenbei erwähnt, es handelt sich nicht um einen Einzelfall. Immer wieder gehen bei uns Meldungen über die teilweise rüden Umgangsformen der Stadtwache-BeamtInnen ein.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte mich bei Ihnen über das verbal u. körperlich äußerst aggressive Verhalten von zwei Ordnungsdienst-Angestellten beschweren:

Der Vorfall ereignete sich am Sonntag 19.06.2011 zwischen 23:20 u. 23:40. Meine Freundin, ich und mein 10jahre alter Hund (20 kg, Jagdhundmischling) stiegen bei der Haltestelle Hauptplatz in die Straßenbahn Richtung Auhof, um nach Hause zu fahren. Wir hatten natürlich sowohl für uns als auch für den Hund ein Ticket gelöst. Der Hund war an der Leine; weil die Straßenbahn nicht besonders voll war u. wir nur eine kurze Strecke fahren wollten, haben wir ihm den Beißkorb nicht angelegt. Um niemanden zu stören nahmen wir so Platz, dass der Hund zwischen uns war.
Von draußen, noch bevor sich die Türe der Straßenbahn schloss rief ein Herr, dass der Hund einen Beißkorb benötigen würde. Zwei junge Burschen, die vor uns saßen schien dies zu wundern u. meinten zu uns ironisch „genau, der Hund schaut ja besonders gefährlich aus“ u. grinsten. In diesem Moment kamen zwei Ordnungsdienstangestellte vom hinteren Bereich der Straßenbahn, sahen uns u. den Hund u. wollten aus der Straßenbahn aussteigen. Es war ihnen offensichtlich egal, dass unser Hund keinen Beißkorb hatte; ich vermute, weil er eben ohnehin angeleint war u. keinen bedrohlichen Eindruck macht. Ich sagte zu den Burschen vor uns zugegebener Maßen etwas provokant: „Wenn dann benötigen wohl eher die zwei von der Stadtwache einen Beißkorb“.
Leider sollte ich damit nicht so falsch liegen. Die zwei Ordnungsdienstangestellten (ein älterer, korpulenter Herr mit weißen Haaren u. eine ca. Mitte 50jährige schlanke Frau mit langen blonden Haaren) drehten sich sofort wütend und äußerst aggressiv um und meinten, dass sie sich so etwas sicher nicht gefallen lassen würden. Die Frau meinte, wegen der Leine wäre es ihnen egal gewesen, dass der Hund keinen Beißkorb hat, aber wenn ich so frech wäre, würden sie dies nicht durchgehen lassen. Der Herr griff nach meinem Hund u. wollte sich wohl die Hundemarke ansehen. Für einen Hund ist es natürlich eine bedrohliche Situation, wenn er von fremden Menschen am Halsband angefasst wird. Ich forderte daher den Herrn auf, meinen Hund nicht anzufassen u. stellte mich zwischen Hund u. Ordnungsdienst. Die zwei vom Ordnungsdienst waren sofort noch aufgebrachter u. versuchten, an meinen Hund heranzukommen. Dabei schubsten u. stießen sie mich und meine Freundin mehrmals. Um genau zu sein, der Mann u. die Frau versuchten mich, wegzudrängen u. der Mann schubste auch meine Freundin mehrmals. Ich forderte die zwei auf, mir ihre Dienstnummer zu geben, damit ich mich beschweren kann. Sie weigerten sich aber mit den Worten „unsere Nummer bekommst du sicher nicht“. Hier möchte ich anmerken, dass uns beide von Anfang an geduzt haben, obwohl wir sie baten, dies zu unterlassen. Nachdem wir die Dienstnummern nicht erhalten haben, wollte ich die beiden mit meinem Handy fotografieren. Der Herr meinte dazu „du bekommst sicher kein Foto von mir“ und schlug mehrmals gegen meine Hand u. mein Handy; ebenso die Frau. Trotz mehrmaliger Versuche gelange mir nur ein Foto von dem Mann. Weil die Situation immer ungemütlicher wurde, die beiden uns ständig bedrängten u. versuchten, zu verhindern, dass ich sie fotografiere, stiegen wir früher als geplant schon bei der Peuerbachstraße aus.
Die zwei vom Ordnungsdienst stiegen ebenfalls aus u. der Mann fuhr fort, mich zu schubsen u. zu stoßen, u. beleidigte mich dabei wiederholt („du Kasperl, du Gschüttelter“ etc). Meine Freundin und ich hatten den Eindruck, der Herr wollte einen Raufhandel provozieren. Ich ließ mich allerdings nicht provozieren, wendete mich ab u. wir wollten nach Hause gehen. Die zwei folgten uns u. so entscheiden wir uns ein wenig zu laufen. Nachdem die beiden uns ebenfalls nachliefen und die Situation schon so bedrohlich wirkte, rief ich mit meinem Handy den Polizeinotruf 133. Noch bevor jemand abgehoben hat, trafen zwei Polizeistreifen ein. Offensichtlich hatten auch die zwei vom Ordnungsdienst die Polizei gerufen. Ich erklärte den Polizeibeamten kurz, dass meine Freundin und ich vom männlichen Ordnungsdienstangestellen mehrmals gestoßen u. beleidigt wurden. Dieser stritt ab, auch meine Freundin attackiert zu haben u. die weibliche Ordnungsdienstmitarbeiterin beschwerte, sich, über meine provokante Aussage, sie würden selbst einen Beißkorb benötigen. Nachdem niemand verletzt wurde, notierten sich die Beamten lediglich unsere Namen, die Dienstnummern der OrdnungsdienstmitarbeiterInnen u. stellten keine weiteren Fragen zum Vorfall. Wir gingen schließlich relativ schockiert vom aggressiven Auftreten des Ordnungsdienst nach Hause. Nachdem ich mich mit mehreren Personen u.a. Magistratsbediensteten über den Vorfall unterhalten habe, entschied ich mich den Vorfall bei den Verantwortungsträgern der Stadt Linz zu melden.

Meine Vorwürfe zusammengefasst:

• Die MitarbeiterInnen vom Ordnungsdienst hatten offensichtlich kein Interesse, uns über Hundehaltepflichten aufzuklären, sondern agierten lediglich aus verletzter Eitelkeit. Wir wurden weder dazu aufgefordert, dem Hund seinen Beißkorb anzulegen, noch aus der Straßenbahn auszusteigen.

• Der männliche Mitarbeiter wollte meinen Hund am Halsband festhalten, was wie schon erwähnt für jeden Hund bedrohlich ist. Dass Hunde eventuell zuschnappen, wenn sie von Fremden angegriffen werden bringt man eigentlich jedem kleinen Kind bei. Nachdem die Kontrolle der Einhaltung des Hundehaltegesetztes eine der Hauptaufgaben des Ordnungsdienstes zu sein scheint wundert mich, dass diese offensichtlich nicht einmal die grundlegendsten Kenntnisse im Umgang mit Hunden haben bzw. diese nicht beachten.

• Der männliche Mitarbeiter versuchte mich vom Hund wegzudrängen u. schubste mich und meine Freundin. Weiters beleidigte er mich u. duzte uns während des kompletten Vorfalls.

• Beide MitarbeiterInnen weigerten sich, mir ihre Dienstnummern zu geben und versuchten zu verhindern, dass ich sie fotografiere indem sie nach meiner Hand u. dem Handy schlugen.

• Der männliche Mitarbeiter wollte mich, nachdem wir aus der Straßenbahn ausgestiegen sind, nicht gehen lassen u. versuchte offensichtlich durch Stoßen und Beleidigen einen Raufhandel zu provozieren.

Mit freundlichen Grüßen
(Name der Meldestelle bekannt)